Können Sie sich noch an die „alten Zeiten“ erinnern? Sie hatten einen Computer zu Hause und wollten dessen Funktionalität erweitern. Dafür gingen Sie in ein Geschäft und kauften ein Programm, erst noch auf Diskette, später auf CD. Zu jener Zeit waren diese Käufe physisch und greifbar. Doch die Jahrzehnte gingen ins Land und heute ist das alles ganz anders. Man kann sich Programme als Dateien aus dem Internet herunterladen und jene, die kostenpflichtig sind, mit Freischaltcodes, sogenannten „Keys“, freischalten. Daraus entstand ein ganzer Markt, der sich nur darauf spezialisierte diese Keys zu verkaufen. Auf „eBay“ oder „Amazon“ findet man häufig günstige Angebote, die jedoch einen Graumarkt bedienen. Doch es gibt auch Firmen, die sich auf diese Vermarktung so stark spezialisiert haben, dass sie eigene Shops ins Leben riefen und mit zunehmendem Erfolg den potentiellen Kunden nicht mehr als „König“ behandeln, wie es der Wirtschaftsgrundsatz beschreibt, sondern ihn als „Bittsteller“ dastehen lassen. Diese neue „Macht“ kann auch missbraucht werden.
Im Oktober des Jahres 2024 begannen wir mit einem Test, der ein erstaunliches Ende haben sollte. Wir haben bei „SoftwareHunter“ eine Lizenz für „Windows 11 Pro“ als auch für „Microsoft Office 2019“ (damals noch das neuste Office auf dem Markt) erworben. Zu dieser Zeit hieß es auch, dass diese Version die letzte sein sollte, die „Microsoft“ als Vollversion ohne Abozwang auf den Markt bringen würde. Doch im Laufe der Zeit beobachteten wir Anderes. Auch in den Folgejahren brachte man immer wieder Vollversionen auf den Markt, die man per Einmalkauf erwerben konnte. Genau für diesen „Einmalkauf“ suchten wir einen verlässlichen Anlaufpunkt und sahen auf „YouTube“ eine Werbung für „SoftwareHunter“. Wir schauten uns die Internetseite dieses Händlers genau an und entdeckten erste Unstimmigkeiten. Der Shop warb offensiv mit „Legalität“ und verlangte dafür „gehobene“ Preise. Zeitgleich aber gab es Unterseiten, die sich mit Problembehandlungen bei der Freischaltung beschäftigten, und davon nicht zu wenige. Würde es nicht logischer sein, dass es solche Hilfeartikel nur dann gibt, wenn man schon davon ausgeht, dass Fehler geschehen?
Unseren Test haben wir dann extra schwer gestaltet, indem wir die erworbenen Schlüssel nicht sofort einlösten, sondern erst gut zwei Jahre später. Einem legalen Schlüssel würde die Zeit nichts ausmachen, einem illegalen schon, weil er seitens „Microsoft“ schnellstmöglich gesperrt werden würde. Was meinen Sie, was ist wohl geschehen? Bei unserem Versuch ein Upgrade von „Windows 11 Home“ auf „Windows 11 Pro“ auszuführen, wurde der Key damit quittiert, dass er zu oft eingelöst wurde und damit ungültig sei. Ähnliches geschah auch bei „MS Office 2019 Pro“. Hier bekamen wir eine Fehlermeldung, die auf eine Volumenlizenz, die man üblicherweise in Großfirmen antrifft, hindeutete.
Als wir den Kundenservice daraufhin kontaktierten, uns aber noch nicht als Testfirma zu erkennen gaben, wurden wir auf die sogenannte „PID“-Prüfung hingewiesen. Hier erhielten wir ein überraschendes Ergebnis. Es bestätigte sich zwar, dass beide Lizenzen „OEM“ waren, also Lizenzmodelle, die man einst zu einem zusammengebauten System mitlieferte, jedoch zeigte sich ebenso in der Prüfsumme, dass die Lizenzen seitens „Microsoft“ sich im Status „blockiert“ befanden. Aber was bedeutet dies? Sind wir einem Betrügershop erlegen? Nein, aber es wird hier eine Grauzone sehr zugunsten des Händlers und zum Nachteil des Käufers ausgelegt. „Microsoft“ selbst oder freigegebene Großhändler verkaufen solche „Altlizenzen“ in großen Mengen an Kleinfirmen wie „SoftwareHunter“, die diese wiederum an den Endkunden als „neu“ verkaufen. Dadurch, dass sie bereits schon einmal „in Betrieb“ waren, sind es keine „Neulizenzen“, werden aber oft als solche deklariert, was wiederrum genau diese „Grauzone“ ist, von der wir hier sprechen. Was unterscheidet diese Art von Lizensierung nun von anderen? Eine „OEM“-Lizenz, die den Status „blockiert“ besitzt, muss immer über eine Telefonfreischaltung aktiviert werden. Das ist ein sehr langwieriger und umständlicher Weg, aber durchaus machbar. Und genau weil die Machbarkeit besteht, dürfen Shops wie „SoftwareHunter“ diese Keys als „legal“ einstufen und als „neu“ verkaufen.
Doch wie haben wir das aufgedeckt? Es gibt Möglichkeiten solche Keys auszulesen, ohne dass man diese in einem Programmaktivierungsvorgang einlösen muss. Diese „PID-Checker“ geben einem nach der Eingabe des Schlüssels genau aus, was in dem Zahlenbuchstabencode verborgen gespeichert ist. Wir haben viele Erkenntnisse aus diesem Test gewonnen. Unser Fazit ist, dass sich solche Aufpreise nicht lohnen. Auch wenn die Keys auf „eBay“ oder „Amazon“ ebenso eine Grauzone abdecken, sind sie deutlich billiger und vor allem funktionieren sicherer. Und wenn doch nicht, dann ist es der Reputationszwang der Plattformen, der Händler zu Kundenfreundlichkeit zwingt und damit erhalten Sie als Kunde, der dann wirklich noch „König“ ist, schnell und anstandslos Ersatz. Was unsere Redaktion dazu herausfand, präsentieren wir Ihnen in dem nachfolgenden Dokument: